Über Strafrecht Digital

Über Dr. Mathias Grzesiek

Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Frankfurter Kanzlei Rosinus | Partner Rechtsanwälte.

Er berät und verteidigt Unternehmen und Privatpersonen insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie an der Schnittstelle von Strafrecht, Informationstechnologie und Compliance.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf Fragen des IT- und Cyberstrafrechts, der Cybersicherheit und der digitalen Beweiserhebung. Er beschäftigt sich unter anderem mit Cybercrime, digitalen Ermittlungsmaßnahmen, verschlüsselter Kommunikation, Kryptowährungen und den strafrechtlichen Folgen neuer Technologien.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Grzesiek Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Er veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen und technologischen Fragestellungen, hält Fachvorträge und wirkt an Beiträgen des Criminal Compliance Podcast zu aktuellen Entwicklungen im Strafrecht, IT-Recht und der Cybersecurity mit.

Über Strafrecht Digital

Strafrecht Digital beschäftigt sich mit dem Strafrecht im digitalen Zeitalter. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen technologischer Entwicklungen für Strafverfolgung, Strafverteidigung und Unternehmen. Digitalisierung verändert die Strafrechtspraxis grundlegend: Smartphones und Cloud-Dienste werden zu zentralen Beweismitteln, Ermittlungsbehörden setzen neue technische Instrumente ein, Cyberangriffe schaffen neue strafrechtliche Risiken und Kryptowährungen, künstliche Intelligenz sowie vernetzte IT-Systeme werfen Fragen auf, für die das geltende Recht nicht immer einfache Antworten bereithält.

Strafrecht Digital analysiert diese Entwicklungen und verbindet dabei juristische Einordnung mit technischem Verständnis. Der Blog richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmen, Wissenschaftler und alle, die sich mit dem Verhältnis von Strafrecht und Technologie beschäftigen.

Was erscheint auf Strafrecht Digital?

Veröffentlicht werden Analysen, Rechtsprechungsbesprechungen und kürzere Beiträge zu aktuellen Entwicklungen – insbesondere aus den Bereichen
Cybercrime, IT-Strafrecht, digitale Ermittlungen, Cybersecurity, Compliance, Datenschutz und Kryptowährungen.
Neben eigenen Beiträgen können auch Gastbeiträge aus Rechtspraxis, Wissenschaft und Informationstechnologie erscheinen.

Wie entstand das Projekt?

Die Idee zu Strafrecht Digital entstand 2018 im Anschluss an das IT-Forum des 35. Herbstkolloquiums in Köln.
Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass sich technische Entwicklungen häufig erheblich schneller vollziehen als Gesetzgebung,
Rechtsprechung und juristische Fachpublikationen darauf reagieren können.

Strafrecht Digital soll deshalb einen Ort bieten, an dem aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von
Strafrecht und Technologie zeitnah, fundiert und verständlich eingeordnet werden.

Kontakt

Anmerkungen, Hinweise und Themenvorschläge sind jederzeit willkommen:
info@strafrecht-digital.com


Dr. Mathias Grzesiek
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Kettenhofweg 29
60325 Frankfurt am Main

E-Mail:
m.grzesiek@rosinus-partner.com

Telefon: +49 69 8740306 – 0
Fax: +49 69 8740306 – 20

LinkedIn:

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