Magazin

AG Reutlingen: KI-Gesichtserkennung trägt keinen Haftbefehl

AG Reutlingen: KI-Gesichtserkennung trägt keinen Haftbefehl

Kann ein Treffer automatisierter Gesichtserkennung einen Haftbefehl rechtfertigen? Die Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an die Überprüfung algorithmisch erzeugter Ermittlungsergebnisse.

Veröffentlicht von Dr. Mathias Grzesiek in Rechtsprechung