Direkter Draht
Vertrauliche Kontaktaufnahme
Dieser Blog ordnet digitale Ermittlungen und Cyberstrafrecht aus Sicht der Verteidigung ein. Wer darüber hinaus eine persönliche Einschätzung braucht, erreicht mich hier direkt. Es gibt kein Redaktionspostfach und keine Zwischenstation. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main.
So erreichen Sie mich
Für eine erste Einordnung genügen zwei Angaben: der Anlass in einem Satz und eine Rückrufnummer. Alles Weitere besprechen wir am Telefon. Schicken Sie keine Unterlagen und keine Details zur Sache vorab, bevor wir nicht gesprochen haben.
Verschwiegenheit ab dem ersten Wort
Was Sie mir mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA. Ein Bruch wäre nach § 203 StGB strafbar. Das gilt bereits für die erste Kontaktaufnahme und unabhängig davon, ob später ein Mandat zustande kommt. Auch wenn wir uns nicht für eine Zusammenarbeit entscheiden, bleibt alles Besprochene bei mir.
Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wenn es gerade passiert
Viele Anfragen erreichen mich in einer Lage, die sich gerade zuspitzt. Die folgenden Beiträge helfen bei einer ersten Orientierung, ersetzen aber nicht das Gespräch.
Persönlich betroffen
- Durchsuchung und Zugriff auf Cloud-DatenWas Ermittler bei der Durchsicht nach § 110 StPO dürfen und was nicht.
- Smartphone sichergestelltEntsperrung per Fingerabdruck und Ihre Rechte als Beschuldigter.
- Herausgabe von Passwörtern und CodesWarum niemand verpflichtet ist, sein Gerät selbst zu entsperren.
- Überwachung von MessengernQuellen-TKÜ und die Grenzen der Aufschaltung auf Telegram und Co.
Für Unternehmen und Geschäftsleitung
- Durchsuchung im UnternehmenSpiegelung von Servern, Herausgabeverlangen und die Rückgabe der EDV.
- Herausgabeverlangen an DienstleisterWelche Daten Provider und Cloud-Anbieter herausgeben müssen.
- NIS-2: Pflichten der GeschäftsleitungBetroffenheit, Registrierung, Meldefristen und persönliche Haftung.
- Verdacht gegen eigene MitarbeiterWo der Zugriff auf fremde Systeme strafbar wird.
Geschädigt durch Cyberbetrug
- CEO-Fraud und PhishingStrafanzeige, Verletztenrechte und erste Schritte nach dem Schaden.
- Verlorene KryptowerteWie Kryptowährungen im Strafverfahren gesichert und zurückgeführt werden.
- VermögensrückgewinnungEinziehung als Hebel für Geschädigte.
- Spuren im DarknetWas Ermittler und private Forensiker dort finden können.
Akute Lage: Durchsuchung oder Sicherstellung läuft
Rufen Sie an. Wenn ich nicht sofort erreichbar bin, hinterlassen Sie Name, Rückrufnummer und ein Stichwort. Bis wir sprechen, gilt:
- Keine Angaben zur Sache. Weder gegenüber Ermittlern noch gegenüber Kollegen. Sie müssen nichts erklären und nichts unterschreiben.
- Maßnahme nicht behindern, aber auch nicht erweitern. Geben Sie keine Passwörter heraus und entsperren Sie keine Geräte. Erlauben Sie keine Durchsuchung von Räumen oder Systemen, die der Beschluss nicht nennt.
- Ablauf festhalten. Wer war anwesend, was wurde mitgenommen, welche Daten wurden kopiert. Verlangen Sie ein Sicherstellungsverzeichnis und eine Kopie des Beschlusses.
- Widerspruch zu Protokoll geben. Das kostet nichts und hält die Möglichkeit offen, die Verwertung später anzugreifen.
Vertiefend: Digitale Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht.
Für Berater und Kollegen
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragte, IT-Forensiker und Anwälte anderer Fachgebiete wenden sich an mich, wenn in einem laufenden Mandat ein strafrechtliches Risiko auftaucht. Dafür brauchen Sie kein Mandat zu übergeben. Ich übernehme ausschließlich den strafrechtlichen Teil. Ihre Beziehung zum Mandanten und Ihre laufende Beratung bleiben unberührt. Vor jeder inhaltlichen Befassung prüfe ich mögliche Interessenkollisionen. Eine kollegiale Ersteinschätzung am Telefon ist unverbindlich.
Was dieser Weg nicht ist
Die Kontaktaufnahme über diese Seite begründet noch kein Mandat. Eine Prüfung Ihres Falls beginnt erst, wenn Sie mich ausdrücklich beauftragt haben und die Frage möglicher Interessenkollisionen geklärt ist. Bis dahin ersetzen weder dieser Blog noch ein erstes Telefonat eine Beratung im Einzelfall. Fristen laufen unabhängig von einer Kontaktaufnahme weiter.
