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BGH zur Smartphone-Entsperrung per Fingerabdruck – Finger drauf und Handy auf!

BGH zur Smartphone-Entsperrung per Fingerabdruck – Finger drauf und Handy auf!

Der BGH erlaubt Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen, den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf ein Smartphone zu legen, um es zu entsperren. Eine Entscheidung mit erheblicher praktischer Tragweite und rechtsstaatlichem Konfliktpotenzial.

Veröffentlicht von Dr. Mathias Grzesiek in Cybercrime, IT-Strafrecht, Rechtsprechung