Datenhehlerei nach § 202d StGB

Datenhehlerei nach § 202d StGB

Der Straftatbestand der Datenhehlerei ist in § 202d Strafgesetzbuch (StGB) kodifiziert und besteht aus drei Absätzen, die im Einzelnen lauten:

Posted by Dr. Mathias Grzesiek in Cybercrime, Glossar, IT-Strafrecht
Was ist das Darknet?

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Im Internet wird zwischen zwei Bereichen unterschieden.[1] Auf der einen Seite existiert das offene World Wide Web.[2] Das als Visible Net (auch Clearnet, Surface Web, etc.) …

Posted by Dr. Mathias Grzesiek in Darknet, Glossar