Monat: Januar 2020

„Ich verschreibe Ihnen eine App“ – Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz-DVG)

„Ich verschreibe Ihnen eine App“ – Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz-DVG)

Apps auf Rezept, Videosprechstunden mit dem Arzt und hinzukommt, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung wird durch das DVG in Deutschland bald Realität.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betitelte diesen Digitalisierungsprozess als eine „Weltprämiere“.

Die Medizin auf dem Weg in eine digitale Zukunft

Dank dem neuen Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) können seit dem 01.01.2020 Gesundheits-Apps zur Unterstützung für beispielsweise Erinnerung der regelmäßigen Einnahme von Arzneimittel oder bei der Dokumentation von Blutzuckerwerten, vom Arzt verschrieben werden. Die Apps und auch ihre Anbieter werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) auf Sicherheit, Qualität, Funktionstauglichkeit, Datensicherheit sowie Datenschutz geprüft und die Kosten für die Apps werden von den gesetzlichen Krankenkassen für ein Jahr übernommen. In dieser Zeit müssen die Hersteller bzw. Anbieter der Gesundheits-Apps beim BfArM einen Nachweis über die durch die App verbesserte Versorgung der Patienten erbringen. Durch die Einführung von E-Rezepten, elektronischen Patientenakten (ePA), elektronischen Arztbriefen soll der Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Datenschützer sind besorgt

Große Bedenken gibt es vor allem im Bereich des Datenschutzes. Damit die Forschung künftig Gesundheitsdaten besser nutzen kann, soll künftig eine zentrale Gesundheitsdatenbank geschaffen werden. Diese soll pseudonymisiert Abrechnungsdaten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten beinhalten. Wer wann, wo und wegen welcher Krankheit bzw. Beschwerde beim Arzt war und welche Medikamente verschrieben oder Behandlungen durchgeführt worden sind, soll in dieser Datenbank gespeichert werden, jedoch sieht das DVG eine Widerspruchsmöglichkeit oder Löschfristen bezüglich der personenbezogenen Daten nicht vor. Kritiker sehen darin einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen. Die Datenbank Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und sensible Patientendaten gerieten in die Hand des Staates sowie aller Nutzungsberechtigten. Zudem sind von dem Gesetz nur gesetzlich Versicherte betroffen, das bedeutet, dass privatversicherte Patienten einen höheren Datenschutz genießen.

Fazit

Das DVG stellt einen weiteren und wichtigen Schritt in Richtung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Da es sich bei Gesundheitsdaten um äußerst sensible “personenbezogene Daten” (i.S.v. Art. 14 Nr. 15 DSGVO) handelt, müssen die Anforderungen an den Schutz dieser Daten entsprechend hoch angesetzt werden. Neben der Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedinungen, müssen auch angemessene technische Schutzmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Ob die Beteiligten hierzu imstande sind, bleibt abzuwarten.

Posted by Merve Celik in Datenschutz
Update: Anpassung des NetzDG bereits im April

Update: Anpassung des NetzDG bereits im April

Nach der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) hat das BMJV den geplanten Gesetzesentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), welches bereits seit dem 1.10.2017 in Kraft ist, fertiggestellt. Das NetzDG verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.

Gesetzesänderung soll bereits am 1. April 2020 umgesetzt werden

Die geplante Gesetzesänderung, die voraussichtlich am 1. April 2020 vom Kabinett beschlossen wird, soll es Nutzern sozialer Netzwerke in Zukunft erleichtern, Beschwerden einreichen zu können. Insbesondere soll die Möglichkeit einen rechtswidrigen Beitrag melden zu können, vereinfacht werden, indem komplizierte Klickwege vermieden werden. Die Möglichkeit zur Meldung von Beiträgen ist auf manchen Plattformen teilweise versteckt oder schwierig zu nutzen. So ist die Beschwerdemöglichkeit oftmals nicht vom Beitrag aus zugänglich, sondern kann nur über ein Meldeformular erfolgen, welches zuvor separat angesteuert werden muss.

Einführung eines Gegenvorstellungsverfahrens

Der Gesetzesentwurf umfasst ferner eine Änderung, die es betroffenen Nutzern sozialer Netzwerke in Zukunft erleichtern soll, gegen Entscheidungen der Anbieter von sozialen Netzwerken vorzugehen. Wenn ein Beitrag eines Nutzers vom sozialen Netzwerk gelöscht wurde, soll dem Nutzer ein Anspruch auf Überprüfung dieser Entscheidung gegen den Netzwerkanbieter zustehen.

Beispielsweise kann die Beschwerdefunktion genutzt werden, wenn ein Beitrag (ggf. zu Unrecht) vom Betreiber gelöscht wurde. Das BMJV will hierzu ein sog. „Gegenvorstellungsverfahren“ einführen.

Auch soll der Entwurf die Möglichkeit eröffnen, Konflikte zwischen Nutzer und Plattformbetreiber über private Schlichtungsstellen beizulegen. Nach Auffassung des Justizministeriums sollen Streitigkeiten dadurch schneller und kostengünstiger beendet werden können.

Anmerkung: Die Stärkung der Rechte von Nutzern sozialer Netzwerke ist durchaus zu begrüßen. Da es sich bei Streitigkeiten über den Inhalt von Social-Media-Beiträgen nicht selten um Bagatellfälle handeln wird, können diese mit etwas Kompromissbereitschaft beider Seiten leicht behoben werden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Überlastung der Justiz, erscheint die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens daher keine abwägige Idee zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass das geplante Gesetzes-Update mit Nachdruck weiterverfolgt wird und nicht am 1.4.2020 als “Aprilscherz” untergeht.

 

Posted by Dr. Mathias Grzesiek in Cybercrime, Datenschutz